- die präjournalistische Phase bis Mitte des 16. Jahrhunderts (eher sporadisches, grundsätzlich nicht berufsmäßig betriebenes Nachrichtenwesen)
- den korrespondierenden/referierenden Journalismus bis Mitte des 18. Jahrhunderts (rein neutral vermittelnde Berichterstattung ohne redaktionelle Bearbeitung)
- den schriftstellernden/räsonierenden Journalismus bis Ende des Vormärz (geistig anspruchsvolle Flugblatt- und Zeitschriftenliteratur)
- den redaktionellen Journalismus seitdem (planmäßiges Zusammenwirken von Nachrichtenwesen und Tagesliteratur)
Die inhaltliche Entwicklung des Journalistenberufs in Deutschland prägten vier Faktoren:
- Maß der Pressefreiheit
- Verlauf des Parteienbildungsprozesses
- Kommerzialisierung der Presse
- Entwicklung des journalistischen Selbstverständnisses
Ende des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich in Deutschland zwei Typen von Presse heraus: die Herausgeberpresse und die Verlegerpresse. Journalist war im 17. und 18. Jahrhundert ein Schriftsteller, der sich mitunter auch als Herausgeber (meist zugleich auch als alleiniger Autor) eines Journals betätigte – im Falle des literarischen Journals mit der Rezension neuester wissenschaftlicher Publikationen (Literatur) befasst, im Falle des historischen oder politischen Journals der Kommentator von Zeitungsnachrichten, die zu diesem Zeitpunkt Zeitungen in der Regel ohne Kommentar und anonym abdruckten. Die damit einhergehende Arbeitsteilung – der Journalist konnte sich jederzeit darauf zurückziehen, er kommentiere die Nachrichten des Korrespondenten lediglich, sei für sie selbst jedoch nicht verantwortlich – trug vornehmlich dem instabilen Schutz der Meinungsäußerung Rechnung. Zeitungen des Typs Herausgeberpresse waren jedoch meist kurzlebig – die restriktiven presserechtlich-politischen Rahmenbedingungen ließen sie schnell aufgeben. Anders dagegen die Zeitungen des Typs Verlegerpresse. Sie waren eher auf ökonomischen denn politischen Erfolg abgestellt. Solche Zeitungen wie etwa die Vossische Zeitung waren auch die ersten, die ab etwa 1830 Journalisten fest anstellten.
Mit der Einführung eines stabileren Presserechts ab 1871 löste sich der Journalismus vom Journal. Die Analyse und der Kommentar zogen in die Zeitungen ein, die damit Plattformen öffentlicher Debatten wurden; in der Ausdifferenzierung in Berichterstattung und Kommentar lebt innerhalb der Zeitung die alte Arbeitsteilung fort. Der Journalistenberuf selbst wandelte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts von einem Nebenberuf zu einem Lebens-Hauptberuf. Seine Arbeit besteht seit diesen Umschichtungen primär in der Recherche, der Aufarbeitung und dem Angebot von Information in den tagesaktuellen Medien des Drucksektors. Eine starke Schubwirkung auf die Presse ging zudem in den 1870er Jahren von der Parlamentarisierung und der politischen Fraktionierung des gesellschaftlichen Lebens aus. Die Herausbildung der Parteipresse, die schon seit 1848 in Ansätzen begonnen hatte, setzte sich jetzt vollends durch.
Durch den technischen Fortschritt, vor allem im Bereich zwischen Redaktion und (etwa Druck-)Produktion, weiteten sich die Funktionen des Journalisten aus. Je nach Betriebsgröße und -organisation werden auch Aufgaben wahrgenommen, die früher ein Setzer, ein Layouter oder ein Mitarbeiter der Lithografie erledigt hat. Vor allem Hard- und Softwareprodukte in diesem Bereich ermöglichen, dass der schreibende Journalist auf seinem Bildschirm bereits die fertige Seite sieht und noch selbst mit prägen kann. Dementsprechend erweitert sich auch das Spektrum der schreibenden Fähigkeiten um Spezialkenntnisse aus dem Bereich der Bilder-, Grafik- und Layoutwelt.
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